Der E-CHECK

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Informationen für private und gewerbliche Kunden

Der E-CHECK ist die anerkannte, normengerechte Prüfung aller elektrischen Anlagen und Geräte in der Wohnung, im Haus und im Betriebsgebäude:

Er dokumentiert den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage der jeweiligen Mieteinheit nach VDE und hilft Gefahren zu erkennen, bevor ein Schaden entstehen kann.
Jahr für Jahr entstehen Milliardenschäden in Wohnungen, Büros und Gewerbeflächen, ausgelöst durch veraltete Elektroinstallationen. Der Grund: Nach mehr als 10, 20 oder 30 Jahren Nutzungszeit sind viele Installationen heutigen Ansprüchen nicht mehr gewachsen und folglich Überlastet. Fehler in der Elektroinstallation können Überspannung oder Kurzschluss verursachen  und nicht nur teure Schäden auslösen, sondern auch lebensgefährliche Folgen für die Benutzer haben – zum Beispiel durch einen Brandfall.

Die E-CHECK Plakette zeigt Ihrem Mieter, Versicherungen und offiziellen Stellen, dass alles in bester Ordnung ist. Und wenn wirklich mal etwas passiert, können Sie den einwandfreien Zustand der Elektroinstallation nachweisen.

Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3 für Gewerbeflächen

Ihre gewerblichen Mieter und vor allem die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften nach VDE und DGUV Vorschrift 3 verlangen eine funktionssichere Umgebung mit intakter Elektroinstallation, die keine Risiken birgt.

Vor der Vermietung ist es in jedem Fall empfehlenswert, einen E-CHECK nach VDE durchzuführen. Auf diese Weise sorgen Sie als Vermieter sozusagen für doppelte Sicherheit. Zum einen können Sie den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen hieb- und stichfest nachweisen. Zum anderen wird dank des Prüfprotokolls die gesamte elektrische Anlage dokumentiert. So können Sie als Vermieter später einwandfrei nachprüfen, ob und welche Veränderungen an der elektrischen Anlage vorgenommen wurden.

Nach der Vermietung: ab dem Übergabezeitpunkt liegt die Verantwortung für die elektrische Anlage und die Einhaltung der regelmäßigen Wiederholungsprüfungen  nach DGUV Vorschrift 3 beim Mieter (Anlagenbetreiber)

Empfohlene Prüffristen bei Privatimmobilien: Alle 4 Jahre oder bei jedem Mieterwechsel

Prüffristen bei Gewerbeimmobilien:

Alle 4 Jahre:
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel

Mindestens jährlich:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen, bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss

Jährlich:
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen  und Anlagen besonderer Art.“

Monatlich:
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in vorübergehend stationären Anlagen.

Arbeitstäglich:
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungsschalter in nicht stationären Anlagen

Was kostet der E-CHECK?

Das hängt von der Größe der Räumlichkeiten, der technischen Ausstattung und der Zahl der Elektrogeräte ab. Am besten, Sie sprechen mit uns.

Die Verantwortung  für die Durchführung des E-Check  und die Einhaltung der obenstehenden Prüffristen  trägt sowohl der Eigentümer als auch der Betreiber der Elektroanlage. Denn im Schadensfall ist das Erste, was die Versicherung oder der Staatsanwalt fragt: Ist die Elektroinstallation laut VDE-Bestimmungen geprüft und erfolgte die Prüfung regelmäßig?